Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden bis 200 Euro ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis zulässig. Als Nachweis genügt ein von uns zur Verfügung gestelltes Datenblatt und Ihr Bankbeleg bzw. Kontoauszug:
Grundlage für dieses Verfahren ist § 50 Abs. 4 EStDV