EHRENORDNUNG

Ehrenordnung des TTV 1950 Nüstenbach e.V.

(1) Geburtstage: Folgenden Mitgliedern wird zum Geburtstag gratuliert:
(a) aktive Spieler mit einer aktiven Spielzeit von mindestens 10 Jahren ab 50. Geburts-tag zu jedem runden Geburtstag, ab 70. Geburtstag alle 5 Jahre. ,
(b) passiven Mitgliedern ab 70 Jahren zu jedem weiteren runden. Geburtstag alle 5 Jahre.
(c) aktiven Vorstandsmitgliedern ab 50 Jahren zu jedem weiteren runden Geburtstag

(2) Hochzeiten: Die Mannschaft gratuliert dem aktiven Mannschaftsmitglied
Nach Vorstandsbeschluss kann einem aktiven und ehemaligen Vorstandsmitglied sowie aktiven Spielern/Spielerinnen zur Goldenen und Diamantenen Hochzeit gratuliert werden.

(3) Todesfall: Im Todesfall von
(a) Ehrenmitgliedern: Kranzniederlegung
(b) aktiven oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern: Kranzniederlegung
(c) ehemaligen aktiven Spielern, die mindestens 25 Jahre aktiv tätig waren: Kranz-niederlegung
(d) aktiven Mannschaftsspielern, die seit mindestens 10 Jahren aktiv sind: Kranz-niederlegung
(e) sämtlichen sonstigen Mitgliedern, die mindestens 20 Jahre Mitglied waren: Blumengebinde

(4) Mitgliederehrungen:
(a) aktive Mitglieder ab 15 Jahre alle 5 Jahre: Ehrenurkunde
(b) passive Mitglieder ab 25 Jahre: Ehrenurkunde 40 Jahre: Ehrenurkunde ab 40 Jahre alle 10 Jahre: Ehrenurkunde

Nach Vorstandsbeschluss kann bei Ehrungen ein Präsent überreicht werden.